WaT. / jagdl. Wassertest:

Prüfungsordnung PO 

Wassertest (Wa.T.), Anlagenprüfung
Prüfungszeitraum: Unbeschränkt
Zulassungsvoraussetzungen: Keine Altersbegrenzung
Meldezahl: Unbegrenzt
Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung im DER DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin: 1. des
Vormonats (Doppelausgaben beachten!) Internet: 1 Monat
Richter: Die Prüfung muss von zwei Richtern abgenommen werden. Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein.
Als zweiter Richter ist entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen.
1. Die Arbeit soll beweisen, dass der Hund eine geschossene Ente aus dem Wasser holt.
2. Die erlegte Ente wird vom Führer oder einem Dritten in tiefes Wasser geworfen unter gleichzeitiger Abgabe von zwei Schrotschüssen, so dass der Hund eine Schwimmstrecke von ca. 6 bis 8 m zur Ente und die gleiche Entfernung zurück zum Ufer hat.
3. Der Hund soll freiwillig die Ente bis zum Ufer holen. Zuspruch durch den Führer ist gestattet. Die einmalige Wiederholung am Ende der Prüfung ist möglich.
4. Verläuft der zweite Versuch ebenfalls negativ, ist die Arbeit nicht bestanden. Die Schussfestigkeit kann bescheinigt werden, wenn der Hund bis zur Ente schwimmt.
5. Die Arbeit ist nach Fachwert- und Leistungsziffern 1 - 4 zu bewerten:
a) Wasserfreudigkeit Fachwertziffer 5
b) Bringen Fachwertziffer 3
6. In der Ahnentafel wird bescheinigt:
„Wassertest/Schussfestigkeit der Gr. ........ am ......... bestanden............ Punkte“.
7. Der bestandene Wassertest gilt als Schussfestigkeitsprüfung, er wird zuchtbuchmäßig erfasst. 
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