DTK Prüfungsordnung BHP

Begleithundeprüfungen


Prüfungszeitraum: unbefristet

Zulassungsvoraussetzungen: Alle Hunde, ohne Altersbegrenzung.

Meldezahl: maximal 12 Hunde je Richter bei BHP 1-3  maximal 18 Hunde je Richter bei BHP Einzelprüfungen

Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung in DER  DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des Vormonats, (Doppelausgabe beachten!) Internet: 1 Monat

Richter: Die Prüfung muss von einem DTK- Richter abgenommen werden.

Er muss aus einer anderen Gruppe/Sektion sein.


Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren werden von den Gruppen/Sektionen festgelegt.


A. Allgemeine Bestimmungen

Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen, wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund.

Der aggressive Hund ist nicht erwünscht.

Wir verlangen neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen

und Menschen.

1. Die Begleithundeprüfung soll die Ausbildung des Hundes als gehorsamen Jagd-, Familien- und Begleithund

nachweisen.

2. Die Prüfung kann überall auf geeignetem Gelände über das ganze Jahr hinweg durchgeführt werden.

3. Bei jeder Änderung im Bewegungsablauf des Hundes darf der Hundeführer das dazugehörige Kommando

geben.

4. Die gezeigten Leistungen der DTK-Hunde werden zuchtbuchmäßig erfasst.

5. Alle Hunde erhalten nach bestandener Prüfung einen Begleithundepass.

6. Wiederholungen sind möglich.

7. Nur bestandene Prüfungen und Bewertungen werden in die Ahnentafel des Teckels eingetragen.

8. Der Hund, der ein Teilgebiet innerhalb der BHP 1 bis 3 nicht bestanden hat, hat die jeweilige Einzelprüfung  nicht bestanden.

9. Sofern PO von „frei“ spricht, ist der Hund ohne Halsung und Leine zu führen, wobei die Signalhalsung  erlaubt ist.

Leckerli sind während der einzelnen Prüfungsteile nicht erlaubt. Der Hund darf jedoch nach  abgeschlossenem Prüfungsteil auch mit Leckerli gelobt werden.


B. Gliederung der Prüfung

1. Gehorsam (BHP 1)

1.1 Führigkeit

Der Hund folgt seinem Hundeführer an der vorher bezeichneten Seite, angeleint, ohne an der Leine zu  ziehen.

Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden (Hindernisse ca. 30 x 30 x 100 cm).

Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem der Hundeführer mit dem nicht zu kurz angeleinten Hund Bäume

oder Pfosten umgeht. Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß.

Dann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung (mindestens sechs Personen, einige

davon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundeführers stehen oder sitzen.

Die gesamte Arbeit kann vom Hundeführer frei durchgeführt werden.

Fachwertziffern-Vergabe:

Führigkeit teilweise frei Fachwertziffer 2

Führigkeit frei Fachwertziffer 5

1.2 Folgsamkeit

Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 –

50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem

freilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der

Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück.

Wegen des unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades ist eine unterschiedliche Wertigkeit der Fachwertziffer

erforderlich.

Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. Der Hundeführer hat vorher

anzusagen, welche Variante er wählt. 

Ohne Halt – auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu kommen und sich von

diesem nicht mehr zu entfernen. Erfüllt der Hund diese Aufgabe trotz wiederholter Aufforderung durch den

Hundeführer nicht, hat er die BHP 1 nicht bestanden.

Mit Halt – Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor seinem Hundeführer auf Hör- oder Sichtzeichen

Halt machen und wird dort abgeholt. Macht er nicht Halt, hat er die BHP 1 nicht bestanden.

Fachwertziffern-Vergabe:

Folgsamkeit mit Schicken Fachwertziffer 5

Folgsamkeit mit Wegbringen Fachwertziffer 3

Folgsamkeit mit Halt mit Schicken Fachwertziffer 10

Folgsamkeit mit Halt mit Wegbringen Fachwertziffer 8

1.3 Ablegen

Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen.

Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m nebeneinander frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer

persönlichen Unterlage Platz nehmen.

Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen

den Kopf hochheben oder sich setzen, jedoch den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen.

Geben sie anhaltend Laut, winseln sie ständig, verlassen sie den Platz oder ziehen sie an der Leine, so sind

sie von der weiteren Prüfung auszuschließen.

Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein Helfer mit einem angeleinten, nicht an der Prüfung

teilnehmenden Hund in einer Entfernung von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei.

Die Ablegedauer beträgt fünf Minuten, um dem Richter genügend Zeit zu geben, jeden einzelnen Hund

genau zu beobachten.

Fachwertziffern-Vergabe:

Ablegen angeleint Fachwertziffer 2

Ablegen frei Fachwertziffer 5

1.4 Verhalten bei Geräuschen

Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens 10 m vom

Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig mit einem

Metallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes Stahlrohr (∅ 90 mm x 4 mm x 300

mm).

Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin

aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die BHP 1 nicht bestanden.

Fachwertziffern-Vergabe:

Verhalten bei Geräuschen Fachwertziffer 5

1.5 Verhalten gegenüber Menschen

Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und

verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich sternförmig bis

unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich

wieder und gehen zum zweiten Mal schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und

seinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den

Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.

Fachwertziffern-Vergabe:

Verhalten gegenüber Menschen Fachwertziffer 5

1.6 Verhalten im Straßenverkehr

Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender

Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit

Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und

spannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer

mitgeführten Zeitung.

Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Straße. Vor

dem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite

geht der Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal.

Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden.

Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er soll

seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen. 

Fachwertziffern-Vergabe:

Verhalten im Straßenverkehr Fachwertziffer 5

2. Führersuche und Warten (BHP 2)

2.1 Führersuche

Unsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren

bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten auszuarbeiten. Besonders

bereitwillig und freudig suchen sie ihren Führer oder ihre Führerin.

Zur Prüfung der Führersuche geht der Hundeführer zusammen mit einem Helfer im offenen Gelände oder in

einem Altholzbestand ca. 300 m mit zwei rechtwinkligen Haken. Beide haben sich ruhig zu verhalten. Der zu

prüfende Hund wird von einem Helfer gehalten und darf die sich entfernenden Personen nicht beobachten.

Unmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom Richter am Spurbeginn angesetzt. Der Hund hat die

Fährte frei und zügig auszuarbeiten und muss seinen Führer finden.

Der Richter darf den Hund höchstens dreimal am Spurbeginn neu ansetzen.

Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte

mindestens 100 m betragen.

Fachwertziffern-Vergabe:

Führersuche Fachwertziffer 5

2.2 Warten

Der Hund muss auch einmal vor einem Gebäude, in das er nicht hinein darf, warten. Dazu ist er vor dem

Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in das Gebäude ausser Sicht des

Hundes. Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten.

Folgende Ablenkungen sind zu prüfen: 1. Jogger

2. Radfahrer

3. Mensch mit Hund

Zeigt er aggressives Verhalten, gibt er Laut, winselt ständig oder zerrt an der Leine, so hat er die BHP 2 nicht

bestanden.

Fachwertziffern-Vergabe:

Warten Fachwertziffer 5

3. Wasserfreude (BHP 3)

Der überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein

zusätzlicher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes.

Zur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger, schwimmfähiger Gegenstand vom Hundeführer

mindestens 6 – 8 m weit in tiefes, stehendes Wasser geworfen.

Der Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer holen. Die einmalige Wiederholung und Zuspruch

durch den Führer sind gestattet. Verläuft auch der zweite Versuch negativ, ist die Wasserfreude nicht

bestanden.

Fachwertziffern-Vergabe:

Wasserfreude Fachwertziffer 6

Bringen aus tiefem Wasser Fachwertziffer 4

C. Vergabe der Leistungsnoten (LN)

Zusätzliche Einwirkungen durch den Hundeführer führen zu Punktabzügen.

Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten:

Sehr gut Leistungsnote 4

Gut Leistungsnote 3

Genügend Leistungsnote 2

Mangelhaft Leistungsnote 1

Ungenügend Leistungsnote 0 


Die Begleithundeprüfung kann in Teilprüfungen oder als eine Gesamtprüfung 1–3 an einem Tag durchgeführt

werden. Der Hund kann Teilprüfungen bestehen. Besteht er alle drei Teile an einem Prüfungstag, wird ihm das

LZ BHP-G zuerkannt.

Über den Gesamtpreis entscheidet die niedrigste Bewertung einer Teilprüfung.

BHP-1, BHP-2, BHP-3, BHP-G

Teilprüfung BHP-1: Gehorsam

Teilprüfung BHP-2: Führersuche und Warten

Teilprüfung BHP-3: Wasserfreude

Gesamtprüfung BHP-G: Gehorsam, Führersuche und Warten sowie Wasserfreude


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Erschwerte Begleithundeprüfung – BHPS 1-3, BHPS-G

Prüfungszeitraum: unbefristet

Zulassungsvoraussetzungen: Alle Hunde, ohne Altersbegrenzung

bestandene BHP - 1

Meldezahl: maximal 12 Hunde je Einzelprüfung

bei BHPS–G maximal 8 Hunde

Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung in DER

DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des

Vormonats, (Doppelausgabe beachten!) Internet: 1 Monat

Richter: Die Prüfung muss von einem DTK- Richter abgenommen werden.

Er muss aus einer anderen Gruppe/Sektion sein.

A. Allgemeine Bestimmungen

In Fortführung der BHP 1 – 3 kann der Hundeführer (HF) mit seinem Hund die BHPS 1 - 3 absolvieren. Hierbei

werden der erschwerte Gehorsam, die Spurarbeit und das Bringen des Hundes besonders gefördert und geprüft.

Die Prüfungen BHPS 1 und BHPS 2 können überall auf geeignetem Gelände über das ganze Jahr hinweg

durchgeführt werden. Die BHPS 2 und BHPS 3 dürfen bei Schnee und Eis nicht stattfinden.

1. Alle Bewegungsübungen erfolgen aus der Grundstellung (in der Grundstellung sitzt der Hund an der vorher

bezeichneten Seite am Fuß des HF).

2. Bei jeder Änderung im Bewegungsablauf des Hundes darf der HF das dazugehörige Kommando in Form

von Hör- oder Sichtzeichen geben.

3. Die gezeigten Leistungen der DTK-Hunde zu BHPS 1 bis BHPS 3 werden zuchtbuchmäßig erfasst.

4. Alle Hunde erhalten nach bestandener Prüfung einen Begleithundepass.

5. Nur bestandene Prüfungen und Bewertungen werden in die Ahnentafel des Teckels eingetragen.

6. Wiederholungen sind möglich.


B. Gliederung der Prüfung

Die Prüfung teilt sich wie folgt auf:

1. Erschwerter Gehorsam

2. Suchen auf der Fremdspur

3. Bringen

1.  Erschwerter Gehorsam – BHPS 1

1.1 Warten im Auto

Der HF fährt mit seinem Auto vor, steigt aus und entfernt sich ca. 10 Schritte, die Autotür bleibt geöffnet.

Sichtverbindung zum Hund darf bestehen. Der Hund bleibt im Auto und muss 3 Minuten bei offener Tür

(Klappe) warten.

Ein Helfer mit einem Hund geht in einer Entfernung von ca. 5 m am Auto vorbei. Der Hund soll sich ruhig

verhalten.

1.2 Verhalten in der Menschengruppe

Der HF geht mit seinem Hund frei bei Fuß durch eine Menschengruppe (nicht Spalier) von wenigstens sieben

Personen, davon einige mit Hund. Die Personen werden links und rechts umgangen (etwa in Form einer

Acht). Der HF muss neben einem zweiten HF mit Hund anhalten. Der HF geht mit seinem Hund weiter und

lässt diesen dann in der Gruppe Sitz oder Platz machen. Der HF geht dann ohne Hund aus der Gruppe heraus,

umgeht diese und holt den Hund wieder ab.

1.3. Gehorsam aus der Bewegung unter Ablenkung

1.4 (freiwillig) Vorausschicken mit Halt

Der HF begibt sich mit seinem Hund in die Grundstellung. Auf Kommando schickt er seinen Hund voraus. In

einer Entfernung von mindestens 30 Schritten bringt der HF auf Kommando den Hund zum Halt, dabei kann  er stehen, sitzen oder Platz machen.

Auf Weisung des Richters wird der Hund abgeholt.

Fachwertziffern-Vergabe:

1.1 Warten im Auto Fachwertziffer 5

1.2 Verhalten in der Menschengruppe Fachwertziffer 7

1.3 Gehorsam aus der Bewegung unter Ablenkung Fachwertziffer 5

1.4 (freiwillig) Vorausschicken mit Halt Fachwertziffer 8

2. Suchen auf der Fremdspur – BHPS 2

Auf einer Strecke von 300 m mit zwei möglichst rechtwinkeligen Haken soll der Hund an einer Suchenleine auf

einer von einem Helfer getretenen Spur drei Holzscheiben, max. 10 – 12 cm Durchmesser, verweisen oder

aufnehmen. Der Helfer muss die Holzscheiben vor dem Legen der Spur mindestens 30 Minuten am Körper

getragen haben.

Der Helfer tritt die Spur wie vorgegeben und legt in etwa auf der Hälfte der Schenkel je einen

Verweiserpunkt ab. Am Ende der Spur erwartet der Spurenleger das Gespann in der Deckung.

Mit der Suche wird begonnen, wenn der Spurenleger sich mit dem Prüfungsleiter/Helfer verständigt hat. Das

Anlegen der Spur dürfen Hund und Hundeführer nicht einsehen.

Danach kann die Suche durch den Hund sofort begonnen werden. Der Richter mit dem spurkundigen

Prüfungsleiter oder Helfer folgen dem HF im angemessenen Abstand.

Kommt der Hund mehr als 30 m ab, ist er abzurufen. Auf der Spur darf der Hund 1x abkommen. Die Spurarbeit

muss nach 20 Minuten beendet sein. Um die Prüfung zu bestehen, müssen zusätzlich mindestens zwei

Verweiserpunkte mitgebracht werden.

Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte

mindestens 100 m betragen.

Fachwertziffern-Vergabe:

2.1 Wille Fachwertziffer 8

2.2 Sicherheit Fachwertziffer 6

2.3 Finden der Verweiserpunkte Fachwertziffer 5

3. Bringen – BHPS 3

Ein beliebiger Bringgegenstand (kein Wild) wird von einem Helfer im Feld oder im Wald 200 m weit an einer

kurzen Leine nachgezogen. Die Schleppspur hat zwei rechtwinkelige Haken und am Ende wird der

Bringgegenstand abgelegt.

Der Helfer geht in der Nähe des Apportels in Deckung. Danach wird der Teckel am Spurbeginn angesetzt und

hat die Spur selbständig auszuarbeiten und soll den Bringgegenstand freudig zum HF zurückbringen. Er darf

höchstens 3x angesetzt werden. Ein sauberes Ausgeben wird nicht verlangt.

Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte

mindestens 100 m betragen.

Fachwertziffern-Vergabe:

3.1 Wille Fachwertziffer 8

3.2 Sicherheit Fachwertziffer 6

3.3 Bringen des Bringgegenstandes Fachwertziffer 5


E. Leistungszeichen

Die Begleithundeprüfung BHPS kann in Teilprüfungen oder als eine Gesamtprüfung 1 – 3 an einem Tag

durchgeführt werden. Der Hund kann Teilprüfungen bestehen.

Besteht er alle drei Teile an einem Prüfungstag, wird ihm das LZ BHPS-G zuerkannt.

Über den Gesamtpreis entscheidet die niedrigste Bewertung einer Teilprüfung.


F. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren werden von den Gruppen/Sektionen festgelegt. 

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