Sachkundenachweis / Hundeführerschein:

Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?


Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.



Nachweis der Sachkunde:

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.


Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Beide Prüfungen kosten jeweils ab 40 Euro; über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer/innen.

Auf der Homepage des ML sind unter anderem Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage als PDF veröffentlicht. Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste zum Download, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.

In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.


Bislang sind folgende  „sonstige Prüfungen" anerkannt:


Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)

Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014

Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil, jeweils vom 15.08.2013

Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis", bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien" in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien" nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien", Stand 01.2014.

Der „Hundeführerschein des BVZ Hundetrainer e.V." nach der „Prüfungsordnung für den Hundeführerschein des BVZ Hundetrainer e.V.", Stand 02.2017 (Nds. MBl Nr. 26/2017 S. 831).

Die DHVE-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1, die DHVE-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2, sowie die DHVE-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 3 nach der Prüfungsordnung des Dachverbandes für Haustierverhaltensberatung in Europa e. V. (DHVE) vom 21.07.2017 (Nds. MBl Nr. 35/2017 S. 1159).


Tierschutz:


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