Anlagenprüfungen:
Prüfungsordnung Spurlaut,
Prüfungszeitraum: 01.08. bis 30.04.
Zulassungsvoraussetzungen: keine Altersbegrenzung.
Schussfestigkeitsnachweis.
Meldezahl: maximal 15 Hunde je Richtergruppe
Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung im DER DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1.
des Vormonats (Doppelausgaben beachten!) Internet: 1 Monat Richter: Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden.
Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein.
Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter
zugelassen werden.
A. Allgemeines
Die Spurlautprüfung ist eine Anlagenprüfung. Nase, Spurlaut, Spurwille und Spursicherheit sind die Prüfungskriterien auf der Hasenspur in einem Feldrevier. Der zu prüfende Hund darf den Hasen nicht eräugt haben.
B. Durchführung der Prüfung
1. Die Richter, Führer und Helfer gehen in einer Treiberlinie durch das Suchengelände.
2. Nachdem ein Hase hochgemacht wurde, begibt sich der Hundeführer nach Aufforderung durch einen Richter in die Nähe der Hasenspur und läßt seinen Hund frei suchen. Der Richter soll den Hundeführer einweisen und die Fluchtrichtung des Hasen anzeigen. Er darf den Hund und Hundeführer bei der Aufnahme der Spur unterstützen. Der Hund soll die Spur aufnehmen und ihr lauthals folgen. Hat der Hund die Spur aufgenommen, darf der Führer seinem Hund nur auf Weisung eines Richters folgen.
3. Jedem Hund steht ein Hase zu, um seinen Spurlaut zu beweisen. Ein zweiter Hase kann durch die Richter zur besseren Beurteilung der Arbeit des Hundes gegeben werden. Den Hunden, die auch nach dem zweiten Hasen noch keinen Spurlaut nachgewiesen haben, können die Richter nach freiem Ermessen einen dritten Hasen geben. Die Anzahl der zu gewährenden Hasen richtet sich nach dem Hasenbesatz des Prüfungsreviers.

Prüfungen: Schussfestigkeitsprüfung (Sfk)
Prüfungszeitraum: Unbeschränkt

Zulassungsvoraussetzungen: Keine Altersbegrenzung
Meldezahl: Unbegrenzt
Melde- und genehmigungspflichtig: Nein
Richter: Die Prüfung muss von zwei Richtern abgenommen werden.
Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein.
Als zweiter Richter ist entweder ein anderer Verbandsrichter, ein
ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter
zugelassen.
1. Ein Hund kann an einer Gebrauchs- oder Anlagenprüfung nur teilnehmen, wenn er die Schussfestigkeit
nachgewiesen hat.
2. Die Prüfung der Schussfestigkeit kann mit einer Gebrauchs- oder Anlagenprüfung verbunden werden.
3. Vor dem Beginn der Prüfung sind für alle teilnehmenden Hunde zwei Schrotschüsse zur Gewöhnung abzugeben.
4. Die Hunde werden einzeln und unangeleint im freien Feld geprüft.
5. Zur Prüfung der Schussfestigkeit hat sich der Hund in freier Suche mindestens 30 m vom Führer zu entfernen.
Das Kommando für zwei abzugebende Schüsse während der freien Suche gibt ein Richter.
Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind frühestens nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den
Schuss hin aus oder versuchen, sich zu verkriechen, sind sie schussscheu.
6. Der Schussfestigkeitsnachweis kann auch über den Wassertest erbracht werden.
7. Die Sfk wird zuchtbuchmäßig erfasst. 
Share by: