Planung: Jährlich am 4. Sonntag im März
bei mind. 4 Meldungen mit dem
Vielseitigkeitsprüfungen / Auszug aus der DTK Prüfungsordnung 2017
16. Vielseitigkeitsprüfung (Vp)
Prüfungszeitraum: 01.08. bis 31.03.
Zulassungsvoraussetzungen: Keine Altersbegrenzung
Schussfestigkeitsnachweis.
Meldezahl: Maximal 6 Hunde für eine eintägige Prüfung und maximal 12 Hunde für eine zweitägige Prüfung je Richtergruppe
Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung in DER DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des Vormonats, (Doppelausgabe beachten!) Internet: 1 Monat Schweißart, getropft oder getupft, ist anzugeben. Richter: Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon müssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als dritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter, ein ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter zugelassen werden. Fährtenkundige, deren Angehörige, Lebenspartner und Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen, dürfen keine Hunde führen.
A. Prüfungsfächer
1. Schweißarbeit:
Die Prüfung ist gemäß Ziffer 10 dieser PO mit folgenden Abweichungen durchzuführen:
Die Länge der Fährten muss mindestens 600m betragen, in denen zwei möglichst rechtwinkelige Haken mit Wundbetten angelegt sein müssen.
Fachwertziffer:
a) Arbeitsweise auf der Rotfährte Fachwertziffer 10
b) Fährtensicherheit Fachwertziffer 8
c) Fährtenwille (Finderwille) Fachwertziffer 7
2. Gehorsamsfächer
Hierfür gelten die Bestimmungen gemäß Ziff. 5 dieser PO:
Fachwertziffer:
2.1 Führigkeit
a) angeleint 1
b) frei 2
2.2 Ablegen und Schussruhe
a) angeleint 1
b) frei 2
2.3 Benehmen am Stand
a) angeleint 1
b) frei 2
3. Stöberarbeit
Hierfür gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 5 dieser PO mit folgenden Abweichungen:
Der Hund ist nur in einer Parzelle zu prüfen. Reicht die Arbeitsleistung in dieser Parzelle zur Bewertung der Fächer
„Benehmen beim Stöbern“ und „Ausdauer bei der Suche“ nicht aus, so ist der Hund in einer zweiten Parzelle zu
prüfen (eine Leistungsziffer für das Fach „Finden“ wird nicht vergeben).
Fachwertziffer
a) Benehmen beim Stöbern 8
b) Ausdauer bei der Suche 6
4. Spurlautarbeit
Hierfür gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 3 dieser PO.
Fachwertziffer
a) Nase 10
b) Spurlaut 9
c) Spurwille 3
d) Spursicherheit 3
B. Bewertung der Arbeiten und Preisvergabe
1. Die Bewertung erfolgt nach Fachwert- und Leistungsziffern.
Für einen I. Preis muss der Hund in den folgenden Fächern mindestens folgende Leistungsziffern bzw.
Punktzahlen erreichen:
Leistungsziffer
Fachwertziffer
Punktzahl
Schweißarbeit
a) Arbeitsweise auf der Rotfährte 4 10 40
b) Fährtensicherheit 3 8 24
c) Fährtenwille (Finderwille) 3 7 21
Stöberarbeit
a) Benehmen beim Stöbern 4 8 32
b) Ausdauer bei der Suche 3 6 18
Spurlautarbeit
a) Nase 4 10 40
b) Spurlaut 4 9 36
c) Spurwillen 3 3 9
d) Spursicherheit 3 3 9
Gehorsamsfächer 10
Insgesamt: 239
2. Für einen II. Preis muss ein Hund in den folgenden Fächern mindestens folgende Leistungsziffern bzw.
Punktzahlen erreichen:
Leistungsziffer
Fachwertziffer
Punktzahl
Schweißarbeit
a) Arbeitsweise auf der Rotfährte 3 10 30
b) Fährtensicherheit 3 8 24
c) Fährtenwille (Finderwille) 2 7 14
Stöberarbeit
a) Benehmen beim Stöbern 3 8 24
b) Ausdauer bei der Suche 3 6 18
Spurlautarbeit
a) Nase 3 10 30
b) Spurlaut 3 9 27
c) Spurwillen 2 3 6
d) Spursicherheit 2 3 6
Gehorsamsfächer 8
Insgesamt: 187
3. Für einen III. Preis muss ein Hund in den folgenden Fächern mindestens folgende Leistu